Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
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1. Geltungsbereich, Vertragsgebiet
Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten
Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil aller
zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Abweichende Bedingungen oder
Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH nur, wenn diese ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das Schweigen der
LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH auf derartige abweichende Bedingungen
gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Die LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH widerspricht allen abweichenden Bestimmungen in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen ihrer Kunden hiermit ausdrücklich.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH sind freibleibend. Alle
Bestellungen sind nur dann angenommen, wenn sie von der LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt wurden. Die Kunden sind an Bestellungen drei
Monate gebunden.
3. Preise
3.1. Preise sind nur verbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder sonst
schriftlich zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich Euro und ohne Mehrwertsteuer.
3.2. Die Preise verstehen sich ab Lager ( ggf. zzgl. Nachnahme und Transportversicherung ) zzgl.
Vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
4. Verpackung; Versand; Gefahrübergang
4.1. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand unversichert auf
Gefahr des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt der LHS
Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH vorbehalten. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Lager der LHS Logistik Handels Service Vetriebsgesellschaft mbH verlässt.
Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf ihn über.
4.2. Die Verpackung erfolgt unter fach - und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen
oder Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.3. Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware muss der Kunde sofort abrufen.
Wird versandfertige Ware nicht unverzüglich abgerufen oder abgenommen, kann die LHS Logistik
Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH die Ware nach eigener Wahl versenden oder auf
Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
5. Lieferfristen
5.1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die LHS Logistik Handels
Service Vertriebsgesellschaft mbH bemüht sich nach besten Kräften, die angegebenen
Liefertermine und –fristen einzuhalten. Liefertermine und –fristen sind jedoch nur dann verbindlich,
wenn die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH diese ausdrücklich schriftlich
bestätigt hat. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der gesetzten
Fristen zum Versand gebracht, abgeholt bzw. Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Überschreitung
der vereinbarten Liefertermine um bis zu 2 Wochen rechtfertigt nicht die Ablehnung
der Abnahme.
5.2. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstverständliches Geschäft.
5.3. Behinderungen des Geschäftsbetriebes, die von der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH nicht zu vertreten sind, und/oder des Geschäftsbetriebes der Lieferanten der
LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH, insbesondere durch Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnung sowie alle Fälle höherer Gewalt, verlängern die vereinbarte
Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Ist die vereinbarte Lieferfrist in solchen Fällen bereits
um mehr als 6 Wochen überschritten, so haben die LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH und der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Gerät die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH in Lieferverzug, kann der
Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz
oder teilweise zurücktreten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so
kann er Ersatz für etwaigen Verzugs - oder Nichterfüllungsschaden nur nach Maßgabe der Ziffer
9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.
6. Zahlungen
6.1. Alle Rechnungen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH sind umgehend
nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu
begleichen, sofern im Einzelfall keine anderwärtigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen angerechnet.
Ein im Einzelfall vereinbartes Skonto darf nur dann zum Abzug gebracht werden, wenn
sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Nach Fälligkeit der
Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der
Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt vorbehalten.
6.2. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach dem
pflichtgemäßen Ermessen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH begründete
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, so ist die LHS Logistik Handels
Service Vertriebsgesellschaft mbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, für noch
ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung angemessener Sicherheiten zu verlangen
und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher
Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen entfallen bei Zahlungsverzug.
6.3. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn die Beträge auf einem unserer Konten endgültig verfügbar
sind.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher LHS Logistik Handels
Service Vertriebsgesellschaft mbH aus der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden zustehenden,
d.h. auch zukünftiger Forderungen, Eigentum der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH. Das gilt auch für einen Saldo zugunsten der LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH, wenn einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung (
Kontokorrent ) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Der Kunde verwahrt die
Vorbehaltsware für die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH unentgeltlich mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu veräußern,
solange er seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH pünktlich nachkommt. Andere Verfügungen, insbesondere
Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet. Wird die
Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Drittwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet,
seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern.
7.3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware in vollem Umfang an die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH
ab. Auf Verlangen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH hat der Kunde die
zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den
Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.4. Bis auf Widerruf ist der Kunde unbeschadet der Einziehungsbefugnis der LHS Logistik
Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen,
solange die Forderungen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH
nicht überfällig sind. Übersteigen die der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH
nach diesen Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10% gibt die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH auf Verlangen des
Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl frei.
7.5. Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere die Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen
trotz Mahnung, berechtigt die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH zum sofortigen Widerruf der Einzugsermächtigung und Rücknahme der Vorbehaltsware. Der
Kunde verpflichtet sich, der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH den Zutritt
zur Vorbehaltsware zu gewähren.
8. Mängelrügen
8.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel, wie etwa Falschlieferung,
Mengenfehler und andere- auch als Fehlen zugesicherter Eigenschaften- sind unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als
genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf den Zeitpunkt ihres Eingangs bei der
LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH an.
8.2. Auf Verlangen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH hat der Kunde
die mängelbehaftete Ware an sie einzusenden. Die Versandkosten trägt die LHS Logistik Handels
Service Vertriebsgesellschaft mbH, wenn die Beanstandung rechtzeitig und begründet ist, ansonsten
trägt sie der Kunde. Bei berechtigten Mängelrügen ist die LHS Logistik Handels Service
Vertriebsgesellschaft mbH nach ihrer Wahl entweder zur Lieferung fehlerfreier Ersatzware oder
zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.
8.3. Kommt die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH ihrer Verpflichtung zur
Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware nicht nach, so kann der Kunde
nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, nachdem er die LHS
Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Gleiches gilt, wenn ein Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist und weitere Nachbesserungsversuche
dem Kunden nicht zumutbar sind oder wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung
unmöglich sind.
8.4. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit
Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in
Ziffer 9 soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus einer Eigenschaftszusicherung handelt,
welche den Kunden gegen das Risiko von etwaigen Mangelfolgeschäden absichern soll.
Auch in diesem Fall haftet die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH nur für den
typischen und vorhersehbaren Schaden.
9. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
9.1. Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund -
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH, auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder unterfällt den
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9.2. Dieser Haftungsausschuss gilt nicht, wenn die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH eine wesentliche, Vertragszweck gefährdende Pflicht verletzt hat und im Falle
verschuldenstunabhängiger Haftung. Im Fall einer Haftung nach diesem Absatz haftet die LHS
Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH nur für typischen oder vorhersehbaren
Schaden, der bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar
war.
9.3. Der Haftungsausschuss gemäß Ziffern 9.1 und 9.2 gilt im gleichen Umfang zugunsten der
Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH.
10. Direktgeschäfte
Die LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH beliefert ausschließlich
Wiederverkäufer. Der Kunde darf Produkte der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft
mbH nur an Endverbraucher in der Bundesrepublik Deutschland verkaufen. Die LHS Logistik
Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH hat jedoch das Recht, direkt an Endverbraucher zu
verkaufen.
11. Schutzrechte
Für alle Materialien, mit Ausnahme von Werbematerial, behält sich die LHS Logistik Handels
Service Vertriebsgesellschaft mbH die Rechte an ihrem geistigen Eigentum und alle urheberrechtlichen
Verwertungsrechte vor. Dritten dürfen diese Materialien nur mit schriftlicher
Zustimmung der LHS Logistik Handels Service Vertriebsgesellschaft mbH zugänglich gemacht
werden.
12. Schriftform/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Nebenabreden und Abänderungen rechtsgeschäftlicher Erklärungen - auch dieser Bedingungenbedürfen
der Schriftform. Auch diese Klausel kann nur schriftlich abgeändert werden.
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lager Kaarst Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus
der Geschäftsbeziehung und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist
Neuss.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel
tritt eine wirksame Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten.
Stand: Februar 2003
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